Unter Therapie versteht man die Behandlung von Krankheiten unter Anwendung von wissenschaftlich hinreichend beründeten (psychologischen) Methoden auf Patienten. Wie in vielen anderen medizinischen Bereichen erfolgt die Behandlung Suchtkranker ambulant und/oder stationär. In der Suchtkrankenhilfe kommen dabei insbesondere verhaltenstherapeutische, systemisch-familientherapeutische und analytisch-tiefenpsychologische Verfahren zur Anwendung. Ziel dieser Alkoholentwöhnungsbehandlung ist das Erlernen einer alkoholfreien Lebensweise und die Herausbildung einer stabilisierten Persönlichkeit.
Therapie – Wie?
Welche formellen Schritte eingehalten werden müssen, um an einer Therapie teilzunehmen und welche unterschiedlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, wird im Folgenden kurz erläutert:
Bestätigung des Versicherungsträgers
Über den Antrag entscheidet der zuständige Versicherungsträger. Er trifft auch die Entscheidung über Art und Umfang einer Maßnahme. Nach erfolgter Zusage kann die Behandlung beginnen.
Ambulant oder stationär
Die stationäre Behandlung findet in einer anerkannten Fachklinik statt. Das Therapieprogramm umfasst Einzel- und Gruppengespräche sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Hinzu kommen noch notwendige, medizinische Anwendungen (z. B. medikamentöse Behandlungen, Massagen, Krankengymnastik usw.)
Therapieerfolg stabilisieren
Angebot des Blauen Kreuzes