Blaues Kreuz

Kassel e.V.

Corona Infos

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Verhaltensregeln für Selbsthilfegruppen im Rahmen der Corona-Pandemie

  • Vor Beginn des Gruppenabends sind die verantwortlichen Gruppenleiter und Gruppenhelfer festzulegen und in der Teilnehmerliste aufzunehmen.
    Die Gruppenleiter / Gruppenhelfer sind für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich.
    Zusätzlich ist ein Gruppenleiter zu bestimmen, der die Teilnehmer des Abends an der Hauseingangstür in Empfang nimmt und auf die Regeleinhaltung hinweist.
  • Personen mit COVID-19 Symptomen (wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmackstörungen) dürfen nicht an den Selbsthilfegruppen teilnehmen; hierauf werden die Teilnehmer beim Gebäudeeintritt hingewiesen.
  • Der Eintritt in die Räumlichkeiten ist frühestens ab15 Min. vor Beginn möglich!
  • Aufgrund der Platzenge sind beim Eintritt in die Räumlichkeiten, beim Benutzten der Treppe und bei Toilettengängen Gesichtsmasken mit Nasen- und Mundschutz zu benutzen. Diese Masken dürfen erst im späteren Gruppenraum, nachdem der einzelne Sitzplatz eingenommen wurde, abgesetzt werden.
    Während der Teilnahme in der Selbsthilfegruppe besteht also keine Maskenpflicht.
  • Auf Abstand von mind. 1,5 m wird grundsätzlich geachtet und hingewiesen.
  • Das Gebäude und die Gruppenräume sind einzeln zu betreten und zu verlassen!
  • Bei Gebäudeeintritt sind Handdesinfektionen vorzunehmen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
  • Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife ist einzuhalten.
  • Begrüßungsrituale – wie Händeschütteln, Umarmungen – sind zu unterlassen.
  • Die Gruppengröße der einzelnen Selbsthilfegruppen wird auf 6 Teilnehmende begrenzt; zusätzlich nimmt ein Gruppenleiter und ggf. ein Gruppenhelfer teil.
  • Pro Gruppenteilnehmende muss eine Raumfläche von mindestens 5qm zur Verfügung stehen. (Dies ist in allen Räumlichkeiten gegeben, wenn die Höchst-Teilnehmerzahl von 6+2 pro Gruppe eingehalten wird.)
  • Bei Erstkontakt dürfen nur angemeldete Personen (die sich telefonisch im Vorfeld angemeldet haben) teilnehmen. Telefonnummern findet man auf der Homepage.
  • Es besteht die Verpflichtung, eine Liste der Teilnehmenden zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gesundheitsamt die Infektionskette nachverfolgen kann, sofern später bei einem Teilnehmenden eine COVID-19 Infektion festgestellt wird. Diese Liste wird vertraulich behandelt und wird nur bei einem Verdachtsfall an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
  • Hinweise an die Besucher, dass sie im Zweifelsfall bzgl. ihrer eigenen gesundheitlichen Gefährdung mit Ihrem Arzt Rücksprache halten (Zugehörigkeit zur Risikogruppe).
  • Standorte der Stühle werden gekennzeichnet und maximal 8 Stühle mit entsprechendem Abstand gestellt.
  • Es darf nicht gegessen werden. Getränke werden nicht angeboten. Eigene Getränke können mitgebracht und getrunken werden
  • Desinfektionsmittel und Seife werden ausreichend vorhanden sein und auf den Gebrauch hingewiesen, besonders im Eingangsbereich mit Aufforderung zur Händedesinfektion sowie Anweisung zur richtigen Desinfektion zur Verfügung stellen.
  • Thema Corona und der Umgang damit wird in die Gruppenarbeit eingeflochten, einschl. Hygiene- und Verhaltensregeln.